Idealerweise beginnt unsere Arbeit als auf Abwicklung von Verkehrsunfällen spezialisierte Anwaltskanzlei direkt nach einem Unfall:

 

Anstatt sich mit dem Unfallgegner in überflüssige Diskussionen verwickeln zu lassen, können Sie direkt auf Ihre auf Verkehrsrechts spezialisierten Partner, unser Büro verweisen. Das hat für Sie mehrere Vorteile: Sie vermeiden so fehlerhafte Schuldeingeständnisse gegenüber anderen Unfallbeteiligten und erhalten durch uns mit Rechtssicherheit in allen Haftungsfragen und hinsichtlich alles durchsetzbaren Schadenpositionen. Wir schätzen für Sie realistisch ein, welche Schadensersatzansprüche Ihnen zustehen und wie Sie diese gegenüber der Versicherung des Schädigers durchsetzen können.

Unsere langjährige Erfahrung zeigt deutlich: Unfallgeschädigte, die durch uns vertreten werden, erzielen regelmäßig einen deutlich höheren Schadensersatz als Geschädigte, die die Regulierung selbst in die Hand nehmen.

 

Wir sind sicher, dass es durchsetzbare Ansprüche gibt, die Ihnen unbekannt sind: Oder können Sie mit dem Stichwort Haushaltsführungskosten etwas anfangen? Diese Schadenposition steht in nach einem Unfallereignis neben Schmerzensgeld unter Umständen ebenfalls zu.

 

Aber der Reihe nach. Wir haben ein paar Verhaltensregeln zusammengefasst, die Ihnen vielleicht im Fall der Fälle nützlich sein können:

  1. Sichern Sie die Unfallstelle ab!
  2. Rufen Sie sofort die Polizei und gegebenenfalls den Rettungswagen!
  3. Bewahren Sie einen kühlen Kopf!
  4. Lassen Sie sich nicht vom Unfallgegner einschüchtern (auch wenn im Fahrzeug des Unfallgegners mehrere Insassen sitzen)!
  5. Geben sie keinesfalls ein spontanes Schuldanerkenntnis ab!
  6. Verändern Sie nichts, bevor die Polizei eintrifft. Lassen Sie Ihr Fahrzeug auf jeden Fall in der Endposition nach der Kollision stehen! Sollte doch ein Fahrzeug bewegt werden, fertigen Sie Skizze an oder Halten Sie die Kollisionsstelle und den Stand der beteiligten Fahrzeuge fotographisch fest (fast jedes Mobiltelefon verfügt heutzutage über eine Kamera, mit der das Unfallgeschehen dokumentiert werden kann)!
  7. Füllen Sie gemeinsam mit dem anderen Unfallbeteiligten einen Unfallbericht aus. Am besten drucken Sie sich ein entsprechendes Formular, einen sogenannten Europäischen Unfallbericht aus und führen diesen immer im Handschuhfach mit. Sollten Sie einen Unfallbericht nicht zur Hand haben, notieren Sie sich auf jeden Fall den Namen des Fahrers des gegnerischen Fahrzeugs (machen Sie eventuell ein Foto des Führerschein) und den des Kfz-Halters (auch hier kann ein Foto des Fahrzeugscheins sinnvoll sein) und -ganz wichtig- das amtliche Kennzeichen sowie die Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnummer des Unfallgegners (ein Foto des Kennzeichens des anderen Fahrzeugs ist immer hilfreich). Lassen Sie uns diese Daten schnellstmöglich zukommen!
  8. Überprüfen Sie vor Ort auf jeden Fall das Protokoll der Polizei, korrigieren Sie Unstimmigkeiten und falsche Sachverhalte. Lassen Sie sich nicht von den Beamten einschüchtern!
  9. Lassen Sie sich vor Ort nicht durch unseriöse Unfallhelfer oder angebliche Zeugen beeinflussen. Beharren Sie auf Ihren Wahrnehmungen zum Unfallhergang. Nehmen Sie keine vermeintlich kostenlosen, in Wahrheit aber überteuerten Dienstleistungen Dritter ohne Rücksprache mit uns in Anspruch. Diese werden im Zweifel durch den Versicherer des Schädigers nicht ersetzt. Fragen Sie im Zweifel zuerst bei uns nach, damit Sie nicht aus Unerfahrenheit Dritte beauftragen, die zu Ihren Lasten am Schaden verdienen wollen!
  10. Sollten Sie über die Notrufsäule oder den Zentralruf der Haftpflichtversicherer mit der Versicherung Ihres Unfallgegners verbunden werden, lassen Sie sich auch von dieser nicht beeinflussen!
  11. Gehen Sie keine Vereinbarungen mit der Versicherung zum Beispiel über die Wahl der Werkstatt, die Einschaltung eines Sachverständigen oder die Beauftragung eines Mietwagenunternehmers ein. Die Versicherung des Gegners verspricht nur auf den ersten Blick schnelle Hilfe. Letztendlich besteht deren Hauptinteresse nur daran, den Schaden so gering wie möglich zu halten und Ihnen so wenig wie möglich zu zahlen.
  12. Sollte die Versicherung des Unfallverursachers mit Ihnen Kontakt aufnehmen oder Sie anrufen, treffen Sie auch hier keine Vereinbarungen mit der Versicherung. Verweisen Sie die Versicherung einfach an uns!