Jeder kennt den Spruch: „Arbeiten, um zu leben..." Die durchschnittliche Lebensarbeitszeit beträgt 40 Jahre, somit ein halbes Leben. Doch nicht immer läuft im Job alles glatt. Eine ungewollte Versetzung, die Kündigung wegen betrieblicher Gründe oder auch eine ungerechtfertigte Abmahnung gefährden die finanzielle Sicherheit, die der Job garantiert.
Wir helfen Ihnen in diesen Situationen mit unserem Fachwissen weiter. Unser Fachanwalt für Arbeitsrecht verfügt über die notwendige Expertise und langjährige Erfahrung, um Ihre Interessen optimal zu vertreten. Fragen Sie uns!
Wenn Sie eine Abmahnung oder gar eine Kündigung erhalten haben, ist schnelles Handeln gefragt. Die Frist für eine Kündigungsschutzklage beträgt beispielsweise nur drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Versäumen Sie diese Frist, wird die Kündigung rechtswirksam – selbst wenn sie fehlerhaft war. Deshalb ist es so wichtig, dass Sie jede Kündigung sofort von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen.
Viele Kündigungen sind unwirksam. Es gibt zahlreiche formelle Anforderungen, die ein Arbeitgeber beachten muss, und häufig werden Fehler gemacht. Auch bei betriebsbedingten Kündigungen muss der Arbeitgeber eine korrekte Sozialauswahl vornehmen und nachweisen, dass tatsächlich betriebliche Gründe vorliegen. Bei verhaltensbedingten Kündigungen ist in der Regel eine vorherige Abmahnung erforderlich.
Entgegen weit verbreiteter Annahmen gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. In der Praxis enden aber die meisten Kündigungsschutzprozesse mit einer Abfindungsvereinbarung, weil beide Seiten Interesse an einer schnellen Einigung haben. Unser Fachanwalt für Arbeitsrecht weiß, wie Abfindungen zu berechnen sind und welche Faktoren die Höhe beeinflussen.
Die Faustformel liegt hierbei bei einem halben Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Bei guten Erfolgsaussichten der Kündigungsschutzklage oder besonderen Umständen kann die Abfindung aber auch deutlich höher ausfallen. Wir verhandeln für Sie die bestmögliche Abfindung und achten darauf, dass alle relevanten Faktoren wie Ihr Alter, Ihre Betriebszugehörigkeit und Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt berücksichtigt werden.
Arbeitgeber bieten häufig Aufhebungsverträge an, um den Kündigungsschutz zu umgehen. Für Sie als Arbeitnehmer kann ein Aufhebungsvertrag erhebliche Nachteile haben. Zum einen droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld von bis zu zwölf Wochen, zum anderen können Sie den Kündigungsschutz verlieren und haben dann oftmals keine Möglichkeit mehr, die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gerichtlich überprüfen zu lassen.
Unterschreiben Sie deshalb niemals sofort einen Aufhebungsvertrag, sondern lassen Sie diesen von uns prüfen. Häufig lassen sich bessere Konditionen aushandeln, sei es eine höhere Abfindung, ein besseres Arbeitszeugnis oder Regelungen zur Vermeidung der Sperrzeit. Wir beraten Sie umfassend und verhandeln in Ihrem Interesse nach.
Eine Abmahnung ist eine formelle Rüge des Arbeitgebers für ein Fehlverhalten. Sie dient als Warnung und Vorstufe einer verhaltensbedingten Kündigung. Wenn die Abmahnung in Ihrer Personalakte verbleibt, kann sie später als Grundlage für eine Kündigung dienen. Deshalb ist es wichtig, gegen unberechtigte Abmahnungen vorzugehen.
Wir prüfen, ob die Abmahnung berechtigt ist und welche Möglichkeiten Sie haben, sich dagegen zu wehren. Oft können wir erreichen, dass die Abmahnung aus der Personalakte entfernt wird. Selbst wenn die Abmahnung teilweise berechtigt ist, kann es sinnvoll sein, eine Gegendarstellung einzureichen, die ebenfalls in die Personalakte aufgenommen wird und Ihre Sicht der Dinge darstellt.
Jeder Arbeitnehmer hat bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Dieses muss wahrheitsgemäß sein und darf Sie in Ihrem beruflichen Fortkommen nicht unbillig behindern. Arbeitszeugnisse verwenden eine eigene „Geheimsprache", und was für Laien gut klingt, kann in Wirklichkeit eine negative Bewertung sein.
Wir prüfen Ihr Arbeitszeugnis und erkennen versteckte Negativformulierungen. Falls Ihr Zeugnis nicht Ihren Leistungen entspricht oder versteckte negative Botschaften enthält, setzen wir eine Berichtigung durch. Ein gutes Arbeitszeugnis ist entscheidend für Ihre weitere berufliche Karriere, deshalb sollten Sie diesen Punkt nicht unterschätzen.
Grundsätzlich sind alle geleisteten Arbeitsstunden zu vergüten. Viele Arbeitsverträge enthalten Klauseln zur Abgeltung von Überstunden, oftmals sind diese Klauseln aber unwirksam, insbesondere wenn es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen handelt. Durch die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Arbeitszeiterfassung ist es für Arbeitnehmer heute vielfach einfacher geworden, Überstunden nachzuweisen und deren Vergütung zu fordern.
Wir prüfen Ihren Arbeitsvertrag und Ihre Überstundenansprüche und setzen Ihre Vergütungsansprüche durch. Dabei berücksichtigen wir auch Ausschlussfristen, die in vielen Arbeitsverträgen enthalten sind und die Sie beachten müssen, um Ihre Ansprüche nicht zu verlieren.
Wir beraten nicht nur Arbeitnehmer, sondern selbstverständlich auch Arbeitgeber in allen arbeitsrechtlichen Fragen. Für Unternehmen erstellen wir rechtssichere Arbeitsverträge, begleiten Kündigungsprozesse und vertreten sie vor Arbeitsgerichten. Wir wissen, worauf es ankommt, damit Kündigungen wirksam sind, und helfen Ihnen, Fehler zu vermeiden, die teuer werden können.
Bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen achten wir darauf, dass Ihre Interessen als Arbeitgeber gewahrt bleiben, während gleichzeitig die rechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Auch bei Abmahnungen, Zeugnissen und anderen Personalmaßnahmen stehen wir Ihnen beratend zur Seite.
In unserem Download-Bereich finden Sie alle Formulare, die Sie für die Beauftragung unserer Kanzlei benötigen. Laden Sie einfach die Vollmacht herunter, füllen Sie diese aus und senden Sie sie uns zusammen mit den relevanten Unterlagen zu. Bei Bedarf können Sie auch die Schweigepflichtentbindung nutzen, falls wir beispielsweise bei Ihren Ärzten Informationen einholen müssen.
Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen und besprechen das weitere Vorgehen. Je früher wir für Sie tätig werden können, desto besser können wir Ihre Rechte wahren und durchsetzen.
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