Straf- und Ordnungswidrigkeiten­recht

Geblitzt – mobile Geschwindigkeitsmessanlage am Straßenrand

Geblitzt? Haben Sie nur einen Moment nicht auf die Ampel geschaut und wurden geblitzt?

Wer fährt nicht ab und zu etwas zu schnell? Der Verlust des Führerscheins kann Ihre Existenz gefährden, besonders wenn Sie beruflich auf das Auto angewiesen sind. Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft und können erfolgreich angefochten werden. Wir prüfen Ihren Bescheid auf Formfehler, Messfehler und Verfahrensfehler und legen bei Erfolgsaussicht Einspruch ein. Selbstverständlich sind wir Ihnen auch behilflich, ein drohendes Fahrverbot zu vermeiden.

Rote Ampel?

Es passiert manchmal schneller, als man denkt. Auch der Rotlichtverstoß kann gravierende Folgen nach sich ziehen, oftmals droht ein Fahrverbot. Natürlich sind wir Ihnen auch in diesem Fall behilflich und versuchen stets, die Folgen für Sie so gering wie möglich zu halten

Bußgeldbescheid prüfen – Anwaltskanzlei Auzinger

Bußgeldbescheid erhalten? Nicht sofort bezahlen!

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, sollten Sie diesen nicht sofort bezahlen. Durch die Zahlung erkennen Sie den Vorwurf an, und der Bescheid wird rechtskräftig. Viele Bußgeldbescheide sind jedoch fehlerhaft und können erfolgreich angefochten werden. Die Einspruchsfrist beträgt vierzehn Tage ab Zustellung des Bescheids, danach ist ein Einspruch nicht mehr möglich.

Wir prüfen Ihren Bußgeldbescheid auf mögliche Fehlerquellen. Dabei schauen wir uns nicht nur formelle Aspekte an, sondern fordern immer auch die vollständige polizeiliche Ermittlungsakte an und prüfen die Messung auf technische Fehler. Geschwindigkeitsmessgeräte beispielsweise müssen geeicht sein, korrekt bedient werden und am richtigen Standort aufgestellt sein. Fehler in diesen Bereichen können zur Einstellung des jeweiligen Verfahrens führen.

Fahrverbot – Polizeikontrolle mit Halt-Polizei-Kelle

Fahrverbot vermeiden oder verschieben

Wenn Ihnen ein Fahrverbot droht, gibt es verschiedene Möglichkeiten, dieses zu vermeiden oder zumindest den Zeitpunkt des Antritts der Verbots zu verschieben. Wir prüfen, ob die Voraussetzungen für ein Fahrverbot tatsächlich vorliegen und ob besondere Umstände geltend gemacht werden können. In manchen Fällen kann ein Fahrverbot durch Zahlung einer höheren Geldbuße vermieden werden.

Auch wenn das Fahrverbot nicht vermieden werden kann, lässt sich häufig der Zeitpunkt verschieben. So können Sie Ihren Führerschein dann abgeben, wenn es für Sie am günstigsten ist – beispielsweise in der Urlaubszeit oder wenn Sie das Auto beruflich nicht benötigen. Wir beantragen die Verschiebung für Sie und achten darauf, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben.

Punkte in Flensburg – Ortsschild mit Führerschein-Hinweis

Punkte in Flensburg Handeln bevor es zu spät ist

Das Punktesystem in Flensburg sieht vor, dass Ihnen bei acht Punkten die Fahrerlaubnis entzogen wird. Oftmals bringt ein Verkehrsverstoß auch Punkte mit sich, und diese summieren sich über die Jahre. Wenn Sie bereits mehrere Punkte haben, sollten Sie besonders vorsichtig sein und jeden neuen Bußgeldbescheid prüfen lassen.

Durch erfolgreiche Einsprüche gegen Bußgeldbescheide können Sie verhindern, dass neue Punkte hinzukommen. Bestehende Punkte verfallen nach gewisser Zeit automatisch, sofern keine neuen hinzukommen. Bei einem bis fünf Punkten können Sie unter Umständen durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Fahreignungsseminar einen Punkt abbauen. Wir beraten Sie zu allen Möglichkeiten des Punkteabbaus und helfen Ihnen, Ihren Führerschein zu behalten.

Verkehrsstraftaten – Polizeikontrolle mit Halt-Kelle vor Tunneleinfahrt

Verkehrsstraftaten Wenn es ernst wird

Manche Verkehrsverstöße sind keine Ordnungswidrigkeiten mehr, sondern Straftaten. Dazu gehören zum Beispiel die Trunkenheitsfahrt , das unerlaubte Entfernen vom Unfallort und die fahrlässige Körperverletzung bei Unfällen mit Verletzten. In diesen Fällen drohen Geldstrafen oder schlimmstenfalls sogar Freiheitsstrafen sowie unter Umständen der Entzug der Fahrerlaubnis.

Auch nach einem Verkehrsunfall mit Verletzten sollten Sie sich auf jeden Fall fachkundige Unterstützung suchen. In solchen Fällen drohen nicht nur zivilrechtliche Schadensersatzforderungen, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen. Wir kennen die rechtlichen Möglichkeiten und unterstützen Sie gerne bei der Verteidigung Ihrer Rechte.

Bei Verkehrsstraftaten ist es besonders wichtig, von Anfang an einen Anwalt einzuschalten. Sie haben das Recht zu schweigen und müssen sich nicht selbst belasten. Wir begleiten Sie zu Vernehmungen bei der Polizei, fordern Akteneinsicht und entwickeln eine Verteidigungsstrategie. Unser Ziel ist es, die Folgen für Sie so gering wie möglich zu halten.

Unfallflucht – beschädigtes Fahrzeug mit Absperrband

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort Eine unterschätzte Gefahr

Wer nach einem Unfall den Unfallort verlässt, ohne den anderen Beteiligten die Feststellung seiner Personalien zu ermöglichen, macht sich des unerlaubten Entfernens vom Unfallort, landläufig auch bekannt als Unfallflucht strafbar. Das gilt auch bei kleinen Parkschäden, bei denen kein anderer anwesend ist. In solchen Fällen müssen Sie eine angemessene Zeit warten und gegebenenfalls die Polizei verständigen.

Die Strafen für Unfallflucht sind empfindlich und reichen von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen . Schlimmstenfalls kann sogar die Fahrerlaubnis entzogen werden. Wenn Sie den Unfall später noch melden, kann unter bestimmten Voraussetzungen Strafbefreiung eintreten, aber die Voraussetzungen sind eng und müssen genau geprüft werden.

Alkohol und Drogen am Steuer – Whiskeyglas, Autoschlüssel und Handschellen

Alkohol und Drogen am Steuer

Wer mit Alkohol am Steuer erwischt wird, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Bis 0,5 Promille liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, ab 1,1 Promille handelt es sich um eine Straftat. Bereits ab 0,3 Promille kann eine Strafbarkeit vorliegen, wenn Ausfallerscheinungen hinzukommen. Für Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren gilt die Null-Promille-Grenze.

Bei Drogen am Steuer reichen bereits geringste Mengen für empfindliche Sanktionen. Neben Bußgeldern und Punkten wird häufig eine medizinisch-psychologische Untersuchung angeordnet. Ohne bestandene MPU ist die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis nicht möglich. Wir beraten Sie zu allen Möglichkeiten und begleiten Sie durch das gesamte Verfahren.

Hier finden Sie alles, was Sie zur Beauftragung unserer Anwälte benötigen

In unserem Download-Bereich finden Sie die Vollmacht für Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht sowie weitere Formulare. Senden Sie uns einfach die ausgefüllte und unterschriebene Vollmacht zusammen mit dem Bußgeldbescheid oder anderen relevanten Unterlagen zu, und wir kümmern uns um den Rest.

Wichtig ist, dass Sie schnell handeln, denn die Fristen sind kurz. Bei Bußgeldbescheiden haben Sie nur vierzehn Tage Zeit für einen Einspruch, bei Strafverfahren sollten Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung aussagen. Rufen Sie uns an, und wir besprechen sofort das weitere Vorgehen.

Diese Webseite benutzt nur technisch erforderliche Cookies. Weitere Informationen entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.