Sie brauchen kompetente Hilfe nach einem unverschuldeten Unfallgeschehen?
Wir sind für Sie da!

Nach einem Unfallgeschehen kann die Schadenabwicklung oftmals zur Odysee werden.
Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, Ihnen schnell kompetent und im Bedarfsfall auch ohne einen Kanzleibesuch bei der Durchsetzung ALLER Ihnen zustehender Ansprüche behilflich zu sein.

Machen Sie von Ihrem Recht auf Einschaltung eines Rechtsanwalts nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall Gebrauch, ohne dass Ihnen bei der außergerichtlichen Regulierung eigene Kosten entstehen. Und was vielleicht ebenso wichtig ist: Verschenken Sie kein Geld!!

Sollte die Haftungsfrage unklar sein oder ein Mitverschulden in Frage kommen, werden wir den Anteil der bei Ihnen verbleibenden Kosten zuvor selbstverständlich erörtern. Gleiches gilt, wenn die Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe geboten sein sollte. Von Vorteil ist es natürlich, falls Sie in diesem Fall über eine Rechtsschutzversicherung verfügen.

Zur bequemen und zeitsparenden Abwicklung, stellen wir Ihnen ein Unfall-Formular zu Verfügung, welches alle erforderlichen aber auch ausreichende Daten aufnimmt.

Nach Übermittlung des vollständig ausgefüllten Unfall-Formulars, ohne welches eine Beurteilung der Sach- und Rechtslage nicht möglich ist, sowie unterzeichneter Vollmacht und gegebenenfalls vorliegenden polizeiliche Unfallmitteilung, erhalten Sie umgehend eine Eingangsbestätigung per Email.

Im Anschluss hieran wird der zuständige Rechtsanwalt die Unterlagen auf Vollständigkeit prüfen und ein individuelles Aufforderungsschreiben an die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung fertigen oder sich mit Ihnen Zwecks Rücksprache in Verbindung setzten.

Sollten Sie bereits – ohne Rücksprache mit uns – ein Sachverständigen-Gutachten oder einen Kostenvoranschlag in Auftrag gegeben haben, möchten Sie diese Unterlagen ebenso, wie alle weiteren Rechnungen (z.B. Abschleppkosten etc.) unmittelbar an uns senden. Dies kann natürlich auch gerne per Email erfolgen.

Für den Fall, dass Sie im Rahmen des Unfalls verletzt worden sind, so ist es gängige Praxis, dass die gegnerische Versicherung einen Arztbericht bei Ihrem behandelnden Arzt einholt, um die Höhe des Ihnen zustehenden Schmerzensgeldes ermitteln zu können. Dieser Arztbericht umfasst ausschließlich unfallbedingte Angaben. Hierffür ist die Erteilung einer Entbindungserklärung von der ärztlichen Schweigepflicht erforderlich.

Sollte im Verlauf der Bearbeitung eine persönliche Besprechung in unseren Kanzleiräumen von Nöten oder von Ihnen gewünscht sein, ist dies nach Terminabsprache selbstverständlich möglich.

Unfallbericht [Download]